Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Sanierungsoffensive 2026

Die Sanierungsoffensive 2026 setzt auf zwei zentrale Instrumente: den Kesseltausch für klima-freundliche Heizsysteme und den Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung. Dafür sind von 2026 bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro vorgesehen, insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro. Auch präsentiert sich die Neuauflage der Sanierungsoffensive mit einigen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Förderungssystem: Ein fixes Jahresbudget sorgt zukünftig für einen effizienten Mitteleinsatz und eine verbindlich gestaltete Registrierung gibt Planungssicherheit. 

Die Förderungsaktion "Sanierungsoffensive" gilt österreichweit für:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser 
  • Mehrgeschoßigen Wohnbau und 
  • Reihenhausanlagen
Hinweis:

Informationen zur Sanierungsoffensive (Maßnahmen und Förderungshöhe) und der Möglichkeit der Registrierung und Antragstellung unter www.sanierungsoffensive.gv.at; Anträge und Registrierungen können so lange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026.

Die Gesamtförderung beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Eine Kombination mit Förderungen aus den Bundesländern ist möglich.

Neu:
  • Authentifizierung per ID Austria oder Hochladen einer amtlichen Ausweiskopie
  • Vorlage eines Energieberatungsprotokolls bereits bei der Registrierung

Kesseltausch – Überblick

Im Rahmen der Sanierungsoffensive kommt der Umstellung fossiler Wärmeerzeugungssysteme auf klimafreundliche Alternativen eine zentrale Bedeutung zu. Durch die Förderungsaktion "Kesseltausch" werden nicht nur CO₂-Emissionen verringert, sondern auch die Wertschöpfung in Österreich angekurbelt.

Was wird gefördert?

Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine neue, klimafreundliche Alternative (Nah-/Fernwärme, Wärmepumpe, Holzzentralheizung).

Wer kann den Antrag stellen?

  • Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus: Privatpersonen
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer

Ab wann werden Lieferungen und Leistungen anerkannt?

Seit 3. Oktober 2025 

Sanierungsbonus – Überblick

Der Gebäudesektor trägt mit Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung etc. rund ein Drittel des gesamten österreichischen Energieverbrauchs bei. Entsprechend groß ist das Potenzial, den Energieverbrauch und den damit verbundenen CO₂-Ausstoß mit gezielten thermischen Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Neben dem Schutz des Klimas bringen Sanierungsmaßnahmen weitere positive Effekte für die Wohnqualität, die Werterhaltung der Immobilie und nicht zuletzt für die Reduktion der Betriebskosten der Haushalte.

Im Rahmen des Sanierungsbonus werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus: Privatpersonen
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Gebäudeeigentümerinnen/Grundeigentümer

Ab wann werden Lieferungen und Leistungen anerkannt?

  • Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus: seit 3. Oktober 2025
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 13.11.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft