Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Antritt einer neuen Arbeitsstelle

Tipp

Informationen über etwaige finanzielle Zuschüsse finden sich im Kapitel "Beihilfen für Arbeitnehmer" auf oesterreich.gv.at.

Arbeitsvertrag

Mit einem Arbeitsvertrag (auch Dienstvertrag genannt) verpflichtet sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer, eine bestimmte Arbeitsleistung unter festgesetzten Rahmenbedingungen für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zu erbringen.

Bevor ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird, sollte sich die künftige Arbeitnehmerin/der künftige Arbeitnehmer bei der künftigen Arbeitgeberin/dem künftigen Arbeitgeber über ihre/seine Rechte und Pflichten im Unternehmen informieren. 

Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlung (Erbringung von Arbeitsleistungen) geschlossen werden.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber unterschrieben werden.

Alle Passagen des schriftlichen Arbeitsvertrages einschließlich der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sollten vor Unterzeichnung genau durchgelesen werden! Im Zweifelsfall kann der Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung von der Arbeiterkammer überprüft werden. Die Expertinnen/die Experten stehen kostenlos für Auskünfte zur Verfügung und prüfen den Vertrag auf eventuelle Mängel oder gesetzeswidrige Passagen.

Händigt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag aus, muss sie/er der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag – einen sogenannten Dienstzettel – geben.

Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt haben, dürfen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters ein Ausbildungsverhältnis (Lehre (→ USP)) oder ein Pflichtpraktikum beginnen – auch vor dem 15. Geburtstag. Alle anderen Arbeitsverhältnisse (z.B. Ferialjob (→ USP)) dürfen erst nach deinem 15. Geburtstag abgeschlossen werden.

Nähere Informationen zum Thema "Dienstvertrag/Dienstzettel" finden sich auf USP.gv.at.

Probezeit

Am Beginn eines Arbeitsverhältnisses (→ USP) kann eine Probezeit vereinbart werden. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne besondere Gründe und ohne Einhaltung von Fristen und Terminen jederzeit gelöst werden. Gesetzlich ist die Probezeit bei Arbeitsverhältnissen auf einen Monat beschränkt. Bei einer Lehre (→ USP) gelten allerdings die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.

Nähere Informationen zum Thema "Auflösung während Probezeit" finden sich auf USP.gv.at.

Arbeitszeiten

In Österreich gilt eine gesetzliche Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. In vielen Branchen oder Betrieben sieht der Kollektivvertrag aber eine geringere Wochenstundenanzahl vor (z.B. 38,5 Stunden). Alles, was über diese Grenze hinausgeht, wird bei Vollzeitbeschäftigung Mehrstunden (nach Überschreiten der kollektivvertraglich festgesetzten Arbeitszeitgrenzen) oder Überstunden (nach Überschreiten der gesetzlich festgelegten Arbeitszeitgrenzen) genannt.

Weitere Informationen zum Thema "Arbeitszeit" finden sich auf USP.gv.at. Dort steht u.a. auch das Kapitel "Arbeitszeit Jugendliche" für Detailfragen zur Verfügung.

Urlaubsanspruch

In Österreich haben alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer grundsätzlich ein Recht auf 25 Arbeitstage oder 30 Werktage Urlaub pro Jahr (abhängig davon, ob eine Fünf-Tage-Woche oder Sechs-Tage-Woche vereinbart ist).

Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, haben Anspruch darauf, dass sie im Sommer (zwischen 15. Juni und 15. September) mindestens zwei Wochen Urlaub bekommen.

Tipp

Urlaubspläne sollten jedenfalls rechtzeitig der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden, da der Urlaub mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber abgestimmt und vereinbart werden muss. 

Detaillierte Informationen zum Thema "Urlaub" finden sich auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz