Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Unterstützung nach Behinderungsarten
Blinde Menschen
- Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
z.B. Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten - Förderungen für soziale Rehabilitation
- Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
- Förderung zur Steigerung der Mobilität
- Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
- Arbeitsassistenz (→ USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz
Gehörlose Menschen
- Förderungen für soziale Rehabilitation
Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone - Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
- Arbeitsassistenz (→ USP)
Bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)
Rollstuhlfahrer und schwerst gehbehinderte Menschen
Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer sowie schwerst gehbehinderte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:
- Soziale Rehabilitation
Förderungen zur Steigerung der Mobilität wie Zuschuss zum Ankauf eines Neuwagens, Mobilitätszuschuss - Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsadaptierung (Bauen)
Tipp
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz