Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Allgemeines und Sozialversicherung 

Allgemeines

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Babysitten etc.). Durch den DLS ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit dem ersten Beschäftigungstag unfallversichert.

Der DLS gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat). Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Das monatliche Einkommen bei der einzelnen Arbeitgeberin/beim einzelnen Arbeitgeber darf den Grenzwert (für das Jahr 2025) von 755,01 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag errechnet sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (für das Jahr 2025) zuzüglich Urlaubsersatzleistung und anteiligen Sonderzahlungen.

Folgende Tätigkeiten können unter anderem mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung (z.B. Reinigungsarbeiten)
  • Kinderbeaufsichtigung
  • Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens
  • Einfache Gartenarbeiten

Der Ablauf der Verwendung von Dienstleistungsschecks ist folgender:

  • Kauf des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Arbeit wird ausgeführt (durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer)
  • Ausfüllen des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Bei der ersten Einreichung: Ausfüllen des Beiblatts (durch beide)
  • Übergabe des DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Einreichen des DLS durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Auszahlung des Betrags an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer

Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Seit 2019 steht zusätzlich eine DLS-App mit der Bezeichnung „Dienstleistungsscheck“ zur Verfügung. Damit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich. Diese App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

Sozialversicherung

Mit dem DLS ist jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer automatisch unfallversichert. Die Unfallversicherung gemäß ASVG gilt für Arbeitsunfälle. Die Versicherung beginnt am Beschäftigungstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Rückweg von der Arbeit.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Einkünfte aus Dienstleistungsschecks beziehen, welche in Summe die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der Beitrag von 77,81 Euro für die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung für das Jahr 2025 muss von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer monatlich eingezahlt werden. Mit dem ersten Beschäftigungstag des Kalendermonats beginnt der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung.

Achtung:

Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat dann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 14,7 Prozent zu leisten.

Letzte Aktualisierung: 08.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz