Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Visumkategorien

Alle Arten von Visa werden grundsätzlich von Vertretungsbehörden (→ BMEIA) im Ausland erteilt. Eine Visumerteilung oder –verlängerung im Inland bzw. eine Visumerteilung an der Grenze ist nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig.

Nähere Informationen zum Antrag auf ein Visum für Drittstaatsangehörige finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Visum A: Flugtransitvisum

Grundsätzlich sind Fremde, die während einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz den Transitraum oder das Flugzeug nicht verlassen, nicht visumpflichtig.

Staatsangehörige einiger Staaten benötigen für den Transit über einen österreichischen Flugplatz ein Visum A, sofern sie nicht unter die definierten Ausnahmefälle fallen. (Die Staaten bzw. Ausnahmefälle sind der Liste der Visumspflichten zu entnehmen.) Visa A dürfen im Inland grundsätzlich nicht erteilt werden. Eine Erteilung an der Grenze ist – aus welchen Gründen auch immer – ausgeschlossen.

Visum C: Reisevisum

Dabei handelt es sich um das klassische Touristenvisum. Das Visum C kann bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt werden und berechtigt die Inhaberin/den Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt im Gebiet der Schengenstaaten.

Schengenstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Visum D: Aufenthaltsvisum

Visa D berechtigen grundsätzlich zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten. In Ausnahmefällen ist auch die Erteilung eines Visums D mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten (z.B. auf Basis eines internationalen Abkommens) oder mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 91 Tagen (Visaverlängerung im Inland) möglich.

Ein von Österreich oder einem anderen Schengenstaat ausgestelltes (nationales) Visum D berechtigt die Inhaberin/den Inhaber, sich aufgrund dieses Visums und eines gültigen Reisedokuments bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-MS zu bewegen, sofern die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, c und e des Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und die Person nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des betroffenen Mitgliedstaats steht.

Visa D können im Ausland nur von einer österreichischen Vertretungsbehörde erteilt werden. Wird Österreich in einem Staat von einem anderen Schengenstaat vertreten, kann diese Vertretung nur Schengenvisa erteilen. Wird ein Visum D benötigt, muss man sich an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in einem Nachbarstaat wenden.

Tipp

Nähere Auskünfte zu den Einreisebestimmungen für Österreich erhalten Sie auch unter der Hotline 01/531 26-3557 (8.00 bis 12.00 Uhr) des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung V/B/7.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres