Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zur Grundbuchseinsicht
Beim Erwerb von Grund und Boden (z.B. Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es unumgänglich, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer als Eigentümerin/ Eigentümer eingetragen ist und welche Belastungen bestehen.
Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.
Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug enthaltenen Angaben zu Grundstücken, wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse usw., stammen aus dem Kataster und sind unverbindlich. Die Benützungsart wird vom Vermessungsamt nach der Natur erfasst und steht in keinem Zusammenhang mit der von der Gemeinde festgelegten Flächenwidmung.
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk "Änderung der Fläche in Vorbereitung", so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen.
Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind. In besonderem Maße gilt dies für Grundbuchsauszüge bei sehr großen Wohnungseigentumsanlagen, deren Ausdruck über die ganze Liegenschaft oft viele Seiten lang ist. Es ist allerdings möglich, gezielt nur nach bestimmten Anteilen abzufragen und damit einen in der Regel kurzen Grundbuchsauszug über eine bestimmte Wohnung zu erhalten. Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber dennoch von der Käuferin/dem Käufer übersehen werden, können später nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden!
Tipp
Das Studium eines Grundbuchsauszugs ist nicht leicht. Fragen Sie, falls Sie eine Eintragung nicht verstehen, unbedingt z.B. bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder bei der Wohnberatungsstelle und natürlich bei jedem Grundbuchsgericht Ihres Bundeslandes nach.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz