Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
- Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
- Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
- Erforderliche Angaben:
- Name
- Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
- Unterschrift der Person
- Ausstellende Behörde
Beispiel
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt) - Studierendenausweis
(kann, muss aber nicht als Lichtbildausweis ausgestaltet sein) - Identitätsausweis
- Amtlicher Dienstausweis
- Waffenpass
- Österreichischer Aufenthaltstitel
Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.
Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion