Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Haftbedingungen in der Untersuchungshaft

Die wichtigsten Haftbedingungen für Untersuchungshäftlinge lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Untersuchungshäftlinge

  • werden nicht gemeinsam mit Untersuchungshäftlingen untergebracht, die an derselben Straftat beteiligt waren,
  • sollen nicht mit anderen Untersuchungshäftlingen gemeinsam untergebracht werden, wenn sie nicht oder nur wegen geringfügiger strafbarer Handlungen vorbestraft sind,
  • können einzeln untergebracht werden,
  • dürfen eigene Kleidung und Unterwäsche tragen,
  • dürfen die eigenen Gegenstände nutzen, die ihnen bei der Aufnahme überlassen wurden,
  • dürfen über das Hausgeld verfügen,
  • dürfen Nahrungs- und Genussmittel nach den Regeln des Strafvollzugs beziehen,
  • dürfen sich selbst beschäftigen und sind nicht zur Arbeit verpflichtet (falls sie jedoch unter den für die Strafgefangenen geltenden Bedingungen arbeiten möchten, wird ihre Arbeit vergütet),
  • dürfen Zeitungen und Zeitschriften beziehen; Einzelnummern oder Ausschnitte dürfen ihnen vorenthalten werden, wenn dadurch Nachteile für die Untersuchung entstehen würden oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wäre.

Der verhaftete Beschuldigte darf sich mit seinem Rechtsanwalt allein besprechen. Nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (wenn die Beweisfindung erschwert werden könnte) kann der Staatsanwalt bei einem Gespräch zwischen Beschuldigten und Rechtsanwalt anwesend sein.

Ist der Beschuldigte wegen einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Haft geahndet wird, in Untersuchungshaft oder wurde ein Vorführungsbefehl gegen ihn erlassen, kann der Richter von der Post und anderen Zustelldiensten verlangen, dass dem Gericht ( BMJ) alle Briefe und Sendungen von weiteren Personen an den Verdächtigen ausgehändigt werden.

Jugendliche Häftlinge zwischen 14 und 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre sind grundsätzlich von erwachsenen Häftlingen abzusondern und jedenfalls von solchen Gefangenen zu trennen, von denen ein schädlicher Einfluss zu befürchten ist.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion