Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Studienangebot und Zugangsbeschränkungen
Studienangebot
Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:
- Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS-Credits)
- Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS-Credits)
- Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel zwei Jahre)
- Universitätslehrgänge
- Außerordentliches Studium
Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Architektur und Städteplanung
- Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
- Informatik
- Pharmazie
- Wirtschaft
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- Bachelor Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
- "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
- "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
- "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion