Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Antragsarten

Antragsmöglichkeiten für Unterhaltsberechtigte

Folgende Antragsmöglichkeiten stehen einer unterhaltsberechtigten Person zu:

Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Ist in Österreich bereits eine Unterhaltsentscheidung ergangen, durch die jemand zur Unterhaltszahlung verpflichtet wird, kann deren Anerkennung im Ausland beantragt werden, und zwar in demjenigen Staat, in dem sich die unterhaltsverpflichtete Person aufhält (z.B. Elternteil). Gleichzeitig mit der Anerkennung der Entscheidung kann auch deren Durchsetzbarerklärung (Vollstreckbarerklärung) beantragt werden.

Durchsetzung einer Entscheidung

Ist bereits im Ausland eine Unterhaltsentscheidung ergangen, kann in Österreich beantragt werden, dass diese ausländische Entscheidung im Ausland auch durchgesetzt wird. Mit dem Antrag auf Durchsetzung der Entscheidung wird die Auszahlung des zugesprochenen Unterhaltsbetrages gefordert.

Weitere Antragsmöglichkeiten

  • Es kann beantragt werden, dass im Ausland eine Unterhaltsentscheidung erlassen wird. Voraussetzung dafür ist, dass entweder noch keine Unterhaltsentscheidung vorliegt oder dass eine bestehende Unterhaltsentscheidung nicht anerkannt wird. Im Rahmen dieses Antrages kann zusätzlich auch beantragt werden, dass die Abstammung einer Person festgestellt wird. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Feststellung der Abstammung für die Unterhaltsentscheidung erforderlich ist.
  • Es kann die Änderung einer im Ausland ergangenen Entscheidung beantragt werden.

Antragsmöglichkeiten für Unterhaltsverpflichtete

Folgende Antragsmöglichkeiten stehen einer unterhaltsverpflichteten Person zu:

Anerkennung

Die Anerkennung einer Entscheidung, die die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckung einer früheren Entscheidung im Ausland bewirkt.

Änderung

Es kann auch beantragt werden, dass eine im Ausland ergangene Unterhaltsentscheidung abgeändert wird – etwa, wenn sich das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Person wesentlich verändert hat. Wenn zwei oder mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, so gilt für Unterhaltsfragen nicht immer das Recht des Staates, in dem der Unterhalt beantragt wird. Weitere Informationen zur Geltendmachung von Unterhalt in Österreich (und anderen EU-Mitgliedstaaten) finden sich (auch in englischer Sprache) im Europäischen Justizportal.

Weiterführende Links

Unterhalt in Österreich (→ Europäisches Justizportal)

Rechtsgrundlagen

§ 6 Auslandsunterhaltsgesetz 2014 (AUG 2014) 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz