Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Gemeinsames Eigentum an sonstigen Liegenschaften

Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten können Liegenschaften (z.B. Grundstück, Haus) gemeinsam erwerben und im gewünschten Verhältnis (z.B. zu gleichen Teilen) als Eigentümerinnen/Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden (Grundbuchseintragung).

Achtung

Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten können kein gegenseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot an der gemeinsamen Liegenschaft ins Grundbuch eintragen lassen (Grundbuchseintragung). Somit kann eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte ohne Zustimmung der anderen/des anderen über ihren/seinen Anteil an der Liegenschaft verfügen.

Mögliche Vorgehensweisen bei einer Trennung:

Auszahlung des Lebensgefährten

Wird eine Lebensgemeinschaft beendet, kann die Mehrheitseigentümerin/der Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte die andere Lebensgefährtin/den anderen Lebensgefährten auszahlen. Dies ist allerdings nur bei entsprechender Einigung der Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten möglich.

Kommt keine Einigung zustande, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine Teilungsklage gegen die andere/den anderen einbringen. Die Liegenschaft wird dann real geteilt und entweder aufgeteilt oder versteigert und der Erlös anteilsmäßig zwischen beiden aufgeteilt.

Sonstige Vereinbarungen

Wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann sie/er unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohn- und Nutzungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen (Grundbuchseintragung). Somit ist garantiert, dass sie/er im Trennungsfall nicht ausziehen muss.

Auch die andere Lebensgefährtin/der andere Lebensgefährte, die/der auf den weiteren Verbleib im Haus (in der Wohnung) verzichtet, kann sich im Vorhinein absichern. Sie/er könnte sich für ihren/seinen Beitrag am Hausbau ein Pfandrecht in der Höhe der von ihr/ihm eingebrachten Mittel einräumen lassen.

Im Falle einer Vereinbarung über ein Wohn- und Nutzungsrecht achten Sie bitte darauf, das Pfandrecht im Rang vor diesem eintragen zu lassen, da sich der Rang einer Grundbuchseintragung nach dem Zeitpunkt des Einlangens des entsprechenden Grundbuchsgesuchs richtet. Ein Pfandrecht, das an 1. Stelle eingetragen ist, ist für die Gläubigerin/den Gläubiger besser abgesichert, als eines an 2. oder späterer Stelle.

Achten Sie jedenfalls darauf, dass Ihre Beitragsleistungen für die Finanzierung und Erhaltung der Wohnung oder des Hauses nachweisbar sind.

Haben Sie Rechnungen bezahlt, dann lassen Sie diese auf Ihren Namen ausstellen. Widmen Sie Überweisungen auf das Konto Ihrer Lebensgefährtin/Ihres Lebensgefährten mit exakter Definition (z.B. "5.000 Euro zur Begleichung der Rechnung des Elektrikers") und führen Sie die Zahlungen von Ihrem Konto durch.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer