Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wie können Sie sich wehren?
Mit sexuellen Übergriffen kann prinzipiell jede Person am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Meist sind jedoch Frauen betroffen.
Es hilft nicht, gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Auf Dauer wird die Situation unerträglich. Sie können Belästigungen ignorieren, Sie können der belästigenden Person nach einem Vorfall aus dem Weg gehen oder eventuell sogar Ihre Kleidung ändern, die Belästigung wird vermutlich dennoch kein Ende finden. Viele der belästigten Personen verlassen deswegen sogar früher oder später ihren Arbeitsplatz. Das ist jedoch keine Lösung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Unrecht, gegen das sich jede betroffene Person zur Wehr setzen sollte:
- Nehmen Sie die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen ernst. Es kommt auf Ihr subjektives Empfinden an.
- Bringen Sie Ihren Unmut über unerwünschte Berührungen oder andere Zudringlichkeiten deutlich zum Ausdruck!
- Weisen Sie die Belästigung energisch und direkt zurück.
- Sichern Sie Beweise! Letztlich ist alles eine Frage der Beweisbarkeit! Fertigen Sie ein Protokoll der Vorfälle an.
- Fordern Sie, dass ein derartiges Verhalten Ihnen gegenüber künftig zu unterlassen ist.
- Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens, aber achten Sie darauf, dass die Informationen vertraulich behandelt werden.
- Wenn die Belästigerin/der Belästiger ihr/sein Verhalten nicht ändert, melden Sie die Vorfälle Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten.
- Wenn Sie das Verhalten der Belästigerin/des Belästigers öffentlich machen, ist es wichtig, rechtzeitig eine geeignete Strategie für den Fall zu entwerfen, dass diese/dieser die Vorwürfe von sich weist.
- Personen, die mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert werden, neigen dazu, zurückzuschlagen. Klagen wegen übler Nachrede können folgen. Suchen Sie daher Verbündete, kompetente Unterstützerinnen/Unterstützer (Betriebsrat).
- Lassen Sie sich von kompetenter Seite beraten. Auf den Seiten der Gleichbehandlungsanwaltschaft finden Sie Informationen.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz