Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung
Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24-Stunden-Betreuung gewährleistet.
Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.
Tipp
Details zu den Kompetenzen der Betreuungspersonen finden sich auf oesterreich.gv.at.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung; sie können eine Betreuungsperson
- engagieren, die selbstständig tätig ist, oder
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen.
Detaillierte Erläuterungen zu diesen beiden Möglichkeiten finden sich in den auf oesterreich.gv.at auf den Seiten: Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft und Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Kosten (Sozialversicherung, Lohn- bzw. Einkommensteuer) der 24-Stunden-Betreuung und den Voraussetzungen zur Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungsperson.
Weiters bietet Ihnen oesterreich.gv.at Informationen auf den Seiten zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung – eine Zuwendung kann ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden – sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten.
Weiterführende Links
- Pflege und Betreuung (→ BMASGPK)
- Sozialministeriumservice (→ SMS)
- Firmen A–Z: Personenbetreuung (→ WKO)
Rechtsgrundlagen
- § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
- Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
- §§ 159, 160 Gewerbeordnung (GewO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz