Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Vermögen im Ausland
War der Verstorbene österreichischer Staatsbürger und hatte er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, sind die österreichischen Gerichte für im Ausland befindliches bewegliches Vermögen zuständig. Wenn der Verstorbene im Inland gelebt hat, ist inländische Gerichtsbarkeit auch für im Ausland befindliches bewegliches und unbewegliches Vermögen gegeben, sofern die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Anwendung findet.
Ausführliche Informationen zur Rechtslage aufgrund der Europäischen Erbrechtsverordnung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Grundsätzlich liegt keine inländische Gerichtsbarkeit vor, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen im Ausland war.
Sollten ausländische Liegenschaften vorhanden sein, fragen Sie bei der Errichtung der Todesfallaufnahme den Notar (ÖNK), welche weiteren Schritte in diesem Fall zu setzen sind.
