Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Bachmanning

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 12 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Bad Hall 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Bad Goisern am Hallstättersee

Verordnung

Inbetriebnahme von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Laubsauger, Laubbläser und Kettensägen, sowie elektrisch betriebene Geräte wie Rasenmäher, Laubsauger, Laubbläser, Bohrhämmer, Winkelschleifer und Kreissägen, ausgenommen akkubetriebene Rasenroboter und Schraubgeräte

gilt nicht für:

Diese Bestimmungen betreffen nicht die zur Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlichen Tätigkeiten, sowie Arbeiten in Ausübung eines Gewerbe- oder Industriebetriebes.

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

       

Bad Ischl

keine Vorgaben 

 

 

Bad Leonfelden

Verordnung 

Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden

zusätzlich:

Verwendung von Modellflugkörpern, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Bad Schallerbach 

keine Vorgaben 

 

 

Bad Wimsbach-Neydharting

Empfehlung

Inbetriebnahme von Rasenmähern bzw. Baumaschinen oder sonstigen lärmerzeugenden Maschinen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • während der Mittagsstunden
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Berg im Attergau 

keine Vorgaben 

 

 

Braunau 

Verordnung 

Betrieb von mit Motoren betriebenen Rasenmähern

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • bis 9 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Bruck-Waasen 

keine Vorgaben 

 

 

Buchkirchen 

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher), sowie der Betrieb von störenden Lärm erregenden Maschinen und Geräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (Pressluftkompressoren und damit verbundene Arbeitsgeräte, Trenn- und Schleifmaschinen, Sägen, Fräs- und Hobelmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte) außerhalb von geschlossenen Räumen in Gebäuden

gilt nicht für:

den Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes 

 verboten:

  • Samstag
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Burgkirchen Verordnung bzw. Empfehlung Rasenmähen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr

 

Letzte Aktualisierung: 7. November 2019

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion