Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Totenbeschau

Jeder Todesfall ist umgehend einer Ärztin/einem Arzt (zuständige Totenbeschauärztin/zuständiger Totenbeschauarzt, in der Regel die Gemeindeärztin/der Gemeindearzt) zu melden.

Achtung:

Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Todesfälle fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die genauen gesetzlichen Grundlagen sind in Landesgesetzen geregelt. Daher kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Rechtslagen (z.B. Fristen und Verfahrensweisen) geben. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. einem Bestattungsunternehmen.

Für die Totenbeschau benötigt die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt zur Beurteilung der Todesursache einen ärztlichen Behandlungsschein. Dieser wird von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt der Verstorbenen/des Verstorbenen ausgestellt.

Falls keine behandelnde Ärztin/kein behandelnder Arzt verfügbar sein sollte, können die entsprechenden ärztlichen Unterlagen durch die Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt nachgebracht werden.

Die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau (bei Freigabe der Toten/des Toten)

  • das Formular "Anzeige des Todes" (enthält auch die "Todesbescheinigung") und
  • den Leichenbegleitschein aus.

Wenn die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird die Tote/der Tote noch nicht freigegeben, sondern zuerst zur Obduktion in die Gerichtsmedizin oder ins nächste Krankenhaus gebracht, wo die genaue Todesursache festgestellt werden kann. In diesem Fall wird dort das Formular "Anzeige des Todes" ausgestellt.

Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Anzeige des Todesfalls beim Standesamt und dem Bestattungsunternehmen zur Durchführung der Bestattung. Das Bestattungsunternehmen benötigt für den Transport darüber hinaus auch noch den "Leichenbegleitschein".

Nach Abschluss der Totenbeschau und Freigabe der Toten/des Toten verständigen Sie bitte sofort das Bestattungsunternehmen, damit die Verstorbene/der Verstorbene abgeholt werden kann. Mit dem Bestattungsunternehmen können Sie auch Fragen wie die Auswahl des Sarges, die Bestimmung von Art und Ablauf der Bestattungsdurchführung und der Formulierung der Traueranzeige (Partentext) besprechen.

Die Tote/der Tote kann zum Friedhof gebracht und dort in einer Leichenhalle im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. In ländlichen Gegenden ist es mitunter üblich, die Verstorbene/den Verstorbenen zu Hause oder in der Kirche aufzubahren. Ob eine Aufbahrung der Verstorbenen/des Verstorbenen zu Hause möglich ist, hängt von dem jeweiligen Landesgesetz (Bestattungsgesetz) und von eventuell hierzu erlassenen Gemeindeverordnungen ab. Lesen Sie mehr dazu im Kapitel "Einsargung und Beförderung".

Einige Bestattungsunternehmen übernehmen auch die Behördenwege (z.B. Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt). In diesem Fall übergeben Sie das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" sowie die persönlichen Dokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen dem Bestattungsunternehmen. 

Wenn bei der Totenbeschau festgestellt wird, dass die Verstorbene/der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit verstorben ist, besteht für die Ärztin/den Arzt eine gesetzliche Verpflichtung, dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zu melden. Außerdem kann die Gesundheitsbehörde für die Einsargung bzw. die Bestattung besondere Auflagen anordnen.

Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion