Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Anonyme Geburt
Seit 2001 ist es in Österreich möglich, ein Kind in einem Krankenhaus anonym, also ohne dass die Kindesmutter ihren Namen nennen muss, auf die Welt zu bringen. Das Kind wird in der Regel anschließend vom Kinder- und Jugendhilfeträger (früher: Jugendamt) an Adoptiveltern vermittelt. Durch die anonyme Geburt soll die Gesundheit von Mutter und Kind durch medizinische Betreuung und soziale Beratung gesichert werden. Auch die medizinische Vor- und Nachbetreuung der Mutter ist anonym möglich.
Nach der Geburt übernimmt vorerst der Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind. Die Mutter hat nach der Geburt sechs Monate Zeit sich zu melden, falls sie die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig machen möchte. Bleibt die Mutter anonym, wird die Adoption rechtskräftig.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Beratung und Vorbereitung auf die Geburt" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Daneben gibt es die Möglichkeit, ein Kind in einer sogenannten "Babyklappe" (auch "Babynest" genannt) abzugeben. Da bei der anonymen Geburt medizinische Betreuung besteht, ist diese aber der Babyklappe auf jeden Fall vorzuziehen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§§ 195, 211 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz