Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Sachverständige

Zur Aufklärung des Sachverhalts können im Strafverfahren auch Sachverständige hinzugezogen werden. Sachverständige sind Menschen mit ausgewiesenem Fachwissen, aber ohne eigene Wahrnehmung der Straftat. Der Sachverständige fertigt über einen unklaren Sachverhalt ein Gutachten an (z.B. bei einem Verkehrsunfall).

Als Sachverständige sind vor allem Personen zu bestellen, die in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen sind. Werden andere Personen bestellt, so müssen sie zuvor über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten informiert werden.

Für Sachverständige gelten auch die gesetzlich vorgeschriebenen Befangenheitsgründe (z.B. wenn an einem Strafverfahren ein Angehöriger des Sachverständigen beteiligt ist). Soweit diese befangen sind oder ihre Fachkunde in Zweifel steht, sind sie von der Staatsanwaltschaft, im Fall einer Bestellung durch das Gericht von diesem, von Amts wegen oder auf Grund von Einwänden ihres Amtes zu entheben.

Die Bestellung des Sachverständigen erfolgt im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft, im Hauptverfahren durch das Gericht ( BMJ). Dem Beschuldigten muss eine Ausfertigung der Bestellung samt einer Information über seine Rechte zugestellt werden.

Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte das Recht, binnen 14 Tagen ab Zustellung der Ausfertigung über die Sachverständigenbestellung oder ab Kenntnis eines Befangenheitsgrundes oder ab Vorliegen begründeter Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen einen Antrag auf dessen Enthebung zu stellen. Er kann auch die Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme verlangen und eine andere, besser qualifizierte Person (dies richtet sich nach den Kriterien der Sachkunde) zur Bestellung vorschlagen.

Wenn die Staatsanwaltschaft dem Begehren des Beschuldigten auf Umbestellung des Sachverständigen nicht Folge leisten will oder eine gerichtliche Beweisaufnahme verlangt wurde, muss sie den Antrag unverzüglich samt einer Stellungnahme dem Gericht vorlegen. Wurde der Sachverständige durch das Gericht bestellt, so entscheidet es über den Antrag mit Beschluss.

Der Angeklagte bzw. sein Verteidiger haben das Recht, in der Hauptverhandlung zur Befragung des gerichtlich bestellten Sachverständigen auf eigene Kosten eine Person mit besonderem Fachwissen ("Privatgutachter") beizuziehen. Diese darf den Verteidiger bei der Fragestellung unterstützen und auch selbst Fragen zu dem vom Sachverständigen erstellten Befund und Gutachten an diesen richten.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion