Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Haltung von Hunden in Zwingern

Zwingerhaltung ist nur dann zulässig, wenn der Hund mindestens einmal pro Tag, entsprechend seinem Bewegungsbedürfnis, die Möglichkeit bekommt, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.

Folgende Anforderungen muss ein Zwinger erfüllen:

  • Ein Zwinger muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein. In diese Fläche ist der Platzbedarf für eine Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund bzw. für eine weitere Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche Grundfläche von 5 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Auch diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein.
  • Die Einfriedung des Zwingers darf nicht vom Hund zerstört werden können. Auch darf der Hund sie nicht überwinden bzw. sich daran verletzen können. Sie muss mindestens 1,8 Meter hoch und ausreichend tief im Boden verankert sein.
  • Der Zwinger muss an der Hauptwetterseite geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren müssen an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf ausgestattet sein. Die Türen müssen nach innen aufschwingen.
  • Es darf keine Verletzungsgefahr für den Hund bestehen. Flüssigkeit muss abfließen können. An mindestens einer Seite des Zwingers muss der Hund freie Sicht nach außen haben. Werden mehrere Hunde nebeneinander in Zwingern gehalten, dürfen sie sich nicht gegenseitig verletzen können. Außerhalb der Hundehütte muss es eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material geben. Der Zwinger muss trocken, sauber und ungezieferfrei gehalten werden.
  • Im Zwinger muss ausreichend natürliches Tageslicht vorhanden sein. Alle im Zwinger gehaltenen Hunde müssen jederzeit einen schattigen Platz zur Verfügung haben.
  • Elektrische Absperrungen bzw. stromführende oder elektrische Impulse aussendende Vorrichtungen dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, nicht angebracht sein.
  • Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, müssen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zueinander haben. Ausnahme: Bei Hunden, die sich nicht vertragen, ist Sichtkontakt zu verhindern.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 28. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion