Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe –
Todesfall des Stromvertragspartners
Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.
Stimmen Antragstellerin/Antragsteller und Stromvertragspartner aufgrund eines Todesfalles nicht überein, besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages (siehe Beispiel 1 und untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel
Beispiel 1: Sie haben einen Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe gestellt. Allerdings war zum Zeitpunkt der Prüfung noch ein bereits verstorbener Angehöriger Stromvertragspartner. Nun haben Sie den Stromvertrag übernommen und erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen der Stromkostenbremse. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer erneuten Prüfung.
Liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe vor, kann die Stromkostenbremse nach einem Todesfall des Stromvertragspartners übertragen werden (siehe Beispiel 2 und untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel
Beispiel 2: Es liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe vor. Der Antragsteller (= Stromvertragspartner) ist verstorben. Nun haben Sie den Stromvertrag übernommen und erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen der Stromkostenbremse. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Stromkostenbremse.
Vorgehensweise
- Laden Sie das Formblatt Todesfall als Word- oder PDF-Dokument herunter:
- Füllen Sie das Formblatt elektronisch (bevorzugt) oder handschriftlich aus und unterfertigen Sie dieses.
- Retournieren Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt inklusive einer Sterbeurkunde des verstorbenen Stromvertragspartners an "stromkostenbremse@bmwet.gv.at" (Gewerbe) bzw.
"stromkostenbremse@bmluk.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft