Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in der Privatwirtschaft
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn
- eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der mangelnden Qualifikation) benachteiligt wird
- eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Entgelt erhält, weil sie eine Frau/er ein Mann ist
- männliche Kollegen stärker gefördert werden als weibliche oder umgekehrt
- eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sexueller Belästigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden ausgesetzt ist
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn
- eine homosexuelle Mitarbeiterin/ein homosexueller Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
- eine Bewerberin/ein Bewerber mit der Begründung nicht eingestellt wird, dass sie/er für den Job zu alt ist
- eine Einstellung nur Bewerberinnen/Bewerbern mit "perfekten Deutschkenntnissen" gewährt wird, obwohl diese Kenntnisse für den entsprechenden Beruf (z.B. Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter) nicht notwendig sind.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
