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Bauangelegenheiten

Vorschriften

Als oberster Baubehörde möchte wir darauf hinweisen, dass für jegliche Bauabsichten, ganz gleich ob es sich um einen Neubau, Umbau, Zubau, Einfriedungen, Steinschlichtungen usw. handelt, das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen ist.
Weiters möchte wir Sie informieren, dass für bewilligungspflichtige Bauvorhaben eine kostenlose Vorprüfung durch das Gebietsbauamt St. Pölten am Gemeindeamt angeboten wird. (Terminvereinbarung erforderlich).
Wir bitten Sie um Beachtung, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der Verfahren gewährleistet werden kann.