Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Negativsteuer für Pensionisten
Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.
Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.
Tipp
Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").
Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion