Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Versicherungszeiten
Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) kennt nur mehr Beitragszeiten und damit nicht mehr die Unterscheidung zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten.
Diese Beitragszeiten scheinen auf dem Pensionskonto auf und untergliedern sich wie folgt:
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
- Zeiten einer Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung, unter anderem Zeiten
- der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (→ USP) und Pflegekarenz
- des Bezugs von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Umschulungsgeld
- des Bezugs von Kranken- (→ USP), Wochen-, Übergangs- und Rehabilitationsgeld
- des Präsenz- und Zivildienstes
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung:
- Weiterversicherung
- Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3)
- Selbstversicherung
- Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Opting-in bei geringfügiger Beschäftigung
- Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Die Zeiten der Teilpflichtversicherung haben bis 31. Dezember 2004 als beitragsfreie Ersatzzeiten gegolten. Für solche Zeiten ab 2005 werden nun im Gesetz festgelegte Beitragsgrundlagen herangezogen.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger