Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Klage

Bei Geldforderungen über 75.000 Euro oder anderen Forderungen (z.B. die Räumung einer Wohnung), muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eine Klageschrift eingereicht werden. Dazu bedarf es in der Regel eines Rechtsanwalts.

Bei Geldforderungen bis zu 75.000 Euro ist das einfachere und schnellere Mahnverfahren vorgesehen.

Nähere Informationen darüber, was im Vorfeld einer Klage beachtet sollte, findet sich im Kapitel "Ich will jemanden klagen".

Ist das Gericht bereits aufgrund der Klageschrift der Ansicht, dass die Prozessvoraussetzungen (Gerichtszuständigkeit, Zulässigkeit des Rechtsweges usw.) nicht gegeben sind, wird die Klage mit Beschluss zurückgewiesen.

Wird die Klage nicht zurückgewiesen, fasst das Gericht den Beschluss, der beklagten Partei die Klageschrift samt Auftrag zur Klagebeantwortung zuzustellen. Die Zustellung der Klageschrift erfolgt mittels eines RSb-Briefes bzw. durch Hinterlegung bei der Post.

Durch diese Zustellung wird die Streitanhängigkeit begründet. Während ein Fall bei Gericht anhängig ist, darf über diese Sache weder beim selben noch bei einem anderen Gericht ein Prozess geführt werden. Die Rechtshängigkeit einer Streitsache (Streitanhängigkeit) endet mit Prozessende.

Achtung

Für die klagende Partei genügt zur Wahrung einer Frist sowie zur Unterbrechung des Ablaufes einer Frist (z.B. Verjährung) die Überreichung der Klage bei Gericht (wenn nichts anderes vorgeschrieben ist).

Hinweis

Ist Eile geboten, kann noch vor der Einreichung der Klage eine einstweilige Verfügung beantragt werden, womit vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird. Nähere Informationen finden sich im Kapitel "Einstweiliger Rechtsschutz".

Weiterführende Links

Rechtsanwaltsverzeichnis ( ÖRAK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion