Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines zum Zivilverfahren

Welches Gericht ist zuständig

Die Gerichtsbarkeit in Zivilrechtsangelegenheiten wird durch die Bezirksgerichte, das Bezirksgericht in Handelssachen Wien, Landesgerichte, das Handelsgericht Wien, das Arbeits- und Sozialgericht Wien, Oberlandesgerichte und den Obersten Gerichtshof ausgeübt.

In erster Instanz entscheiden im Regelfall die Bezirksgerichte und das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Die Landesgerichte und das Handelsgericht Wien entscheiden entweder ebenfalls als Gerichtshöfe erster Instanz, mit dem Oberlandesgericht als zweite Instanz, oder als Gerichtshöfe zweiter Instanz in Bezug auf die Entscheidungen der Bezirksgerichte.

Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Instanz in Zivilrechtsangelegenheiten. Allerdings gibt es Zulassungsbeschränkungen (je nach Streitwert und Entscheidung der Vorinstanzen), sodass nicht in jeder Angelegenheit eine Anrufung des Obersten Gerichtshofs möglich ist.

Nähere Informationen zu den "Instanzenzügen im Zivilverfahren" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Für die Zuständigkeit der Gerichte gibt es gesetzlich festgelegte Regeln: Wenn eine Rechtssache in Österreich eingeklagt werden kann, steht schon vor Klagseinbringung fest, welches Gericht und welcher Richter dafür zuständig ist.

Die sachliche Zuständigkeit umfasst – je nach Aufgabenbereich – die Verteilung auf unterschiedliche Gerichte (z.B. Landes- oder Bezirksgericht).

Die örtliche Zuständigkeit regelt die räumliche Zuständigkeit unter gleichartigen Gerichten (z.B. zwischen Landesgericht Korneuburg und Landesgericht Krems an der Donau). In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel die beklagte Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.

Der allgemeine Gerichtsstand ist der Wohnsitz der beklagten Partei.

Außerdem gibt es je nach Art des Rechtsstreits besondere Gerichtsstände. Sofern der besondere Gerichtsstand an die Stelle des allgemeinen Gerichtsstandes der beklagten Partei tritt, wird er ausschließlicher Gerichtsstand genannt. Beispiele dafür sind:

  • Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis
  • Verlassenschaftsangelegenheiten
  • Streitigkeiten um unbewegliches Gut
  • Bestandstreitigkeiten

Zwischen Streitparteien kann auch die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts erster Instanz an einem bestimmten Ort vereinbart werden (vereinbarter Gerichtsstand), wenn dem nicht Detailvorschriften entgegenstehen.

Ein ausschließlicher Gerichtsstand, der auch durch eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht abgeändert werden darf, ist ein sogenannter Zwangsgerichtsstand. Ein in der Praxis wichtiger Zwangsgerichtsstand ist jener der Verbraucherinnen/Verbraucher. Diese dürfen wegen Erfüllung eines Vertrages mit einer Unternehmerin/einem Unternehmer nur beim Gericht ihres Wohnsitzes, Aufenthaltsortes oder Beschäftigungsortes geklagt werden.

In manchen Fällen können Klagen nicht nur beim allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, sondern wahlweise auch bei einem anderen Gerichtstand, Wahlgerichtstand anhängig gemacht werden. Allein für den Zivilprozess gibt es viele verschiedene Wahlgerichtsstände, z.B. jenen der Niederlassung, des Erfüllungsortes, der gelegenen Sache oder der Schadenszufügung.

Gerichte erster Instanz

In erster Instanz sind im Regelfall die Bezirksgerichte (einschließlich des Bezirksgerichts für Handelssachen in Wien) oder – wenn die Wertgrenze 15.000 Euro übersteigt – die Landesgerichte als Gerichtshöfe erster Instanz zuständig. In Wien gibt es auch das Arbeits- und Sozialgericht Wien sowie das Handelsgericht Wien.

Einige Rechtssachen werden jedoch auch oberhalb der Wertgrenze an Bezirksgerichten verhandelt. Das sind im Wesentlichen Streitigkeiten über familiäre Verhältnisse und Mietrechtssachen sowie alle Exekutionen.

Weiterführende Links

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 10. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion