Nationalratswahl am 29. September 2024

WANN WIRD GEWÄHLT

Am 29. September 2024 werden 183 Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat gewählt. Diese Direktwahl muss spätestens alle 5 Jahre stattfinden.


WER IST WAHLBERECHTIGT

Zur Stimmabgabe bei der Nationalratswahl 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie
• die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
• am Wahltag mind. 16 Jahre alt sind,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
• am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.


WIE KANN GEWÄHLT WERDEN

1) Mittels persönliche Stimmabgabe in den zugeteilten Wahllokalen am Wahltag
           Sprengel 1: GH Ott                07:00 - 14:00 Uhr
           Sprengel 2: GH Wieser         07:00 - 14:00 Uhr
           Sprengel 3: GH Hundsmühle 08:00 - 14:00 Uhr


2) Mittels Wahlkarte in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl.



Amtliche Informationen:

Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb ist Ihnen bereits im August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt worden. 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.


Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit. Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönlich am Gemeindeamt: Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich. Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.
  • Schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert: Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen.
  • Elektronische Beantragung oder über die Handy-App „Digitales Amt“: Wahlkartenanträge können ab dem Tag der Wahlausschreibung gestellt werden. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter https://www.meinewahlkarte.at/30532/wahl Ihre Wahlkarte beantragen.
Dem Wahlkartenantrag ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) beizulegen. Ausgenommen davon sind elektronische Anträge, wenn Sie sich mit der ID-Austria identifizieren. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Bitte verwenden Sie für Wahlkartenanträge diese amtliche Wahlinformation! - Sie erleichtern uns wesentlich die Arbeit!

Hinweis: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung im Wahllokal.